Ab dem 12. August 2026 werden zahlreiche Bestimmungen der Verordnung (EU) 2025/40 – auch bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – über Verpackungen und Verpackungsabfälle anwendbar. Unser Produktions- und Organisationsmodell ist bereits nach Grundsätzen aufgebaut, die mit der Verordnung im Einklang stehen.

Verpackungen, die von Anfang an konform sind

Wir stellen Verpackungen aus 100 % Papier her, in Formaten, die auf die Eigenschaften des jeweiligen Produkts zugeschnitten sind. Unsere Prozesse umfassen die Kontrolle der Materialien, die Nachverfolgbarkeit der technischen Informationen und die Verwaltung der Dokumentation zu den hergestellten Verpackungen. Wir bewerten die Konformität unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften jeder Verpackung und ihrer Zusammensetzung.

Verantwortung entlang der Lieferkette

Die PPWR weist den verschiedenen beteiligten Wirtschaftsakteuren unterschiedliche Pflichten zu. Die Verantwortung kann das Unternehmen betreffen, das die Verpackung herstellt, aber auch das Unternehmen, das sie kauft, befüllt, mit der eigenen Marke versieht und/oder das verpackte Produkt in Verkehr bringt. Konformität erfordert daher eine korrekte Verwaltung der Informationen und der Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette, entsprechend der Rolle des jeweiligen Akteurs.

Eine schrittweise Anwendung

Einige Bestimmungen der PPWR werden ab dem 12. August 2026 anwendbar, während weitere Anforderungen in den kommenden Jahren in Kraft treten. Wir werden die Entwicklung des Rechtsrahmens und künftige europäische Bestimmungen weiterhin beobachten. Mehr zu Fristen, Anforderungen und den wichtigsten Neuerungen erfahren Sie in unserem Artikel zur PPWR.